Spurwechsel im toten Winkel: Wie wir trotz Haftungsablehnung volle Zahlung erstritten
Von der kompletten Ablehnung zur Regulierung von 3.185,75 €
Als Unfall Anwalt Essen unterstützen wir Geschädigte nach Verkehrsunfällen bei der vollständigen Durchsetzung ihrer Ansprüche und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung.
Ein plötzlicher Fahrstreifenwechsel ohne Blinken führt zur Kollision. Die Versicherung verweigert die Zahlung und hofft auf eine Teilschuld des Geschädigten. Erfahren Sie, wie wir für unseren Mandanten die Unvermeidbarkeit bewiesen und den gesamten Sachschaden in Höhe von 3.185,75 € gerichtlich durchgesetzt haben.
Ausgangssituation
Kollision durch rücksichtslosen Fahrstreifenwechsel
Unser Mandant befuhr mit seinem Ford C-Max ordnungsgemäß die rechte Fahrspur.
Der Unfallgegner befand sich schräg versetzt links neben ihm. Ohne Vorwarnung, ohne Blinken und ohne die notwendige Rückschau wechselte der Gegner plötzlich die Spur. Die Kollision war für unseren Mandanten absolut unvermeidbar – er wurde im „toten Winkel“ regelrecht abgeräumt.
Trotz polizeilicher Unfallanzeige und klarer Verstöße gegen die StVO (§§ 1, 7, 49) weigerte sich die gegnerische Versicherung zunächst, den Schaden am Ford C-Max zu regulieren.
Ziel
Volle Haftung des Unfallgegners ohne Abzug
Bei Spurwechsel-Unfällen versuchen Versicherungen häufig, dem Geschädigten eine Teilschuld anzulasten, um die Auszahlung zu kürzen.
Unser klares Ziel war es, nachzuweisen, dass dieser Unfall für unseren Mandanten ein „unabwendbares Ereignis“ war.
Wir wollten keine Haftungsteilung, sondern die komplette Erstattung des Schadensersatzes in Höhe von 3.185,75 € erzielen, damit der Mandant nicht auf seinen Reparaturkosten sitzen bleibt.
Lösung
Gerichtliche Feststellung der Unvermeidbarkeit
Da die Versicherung außergerichtlich keine Einsicht zeigte, haben wir konsequent Klage erhoben.
Durch unsere spezialisierte Aufarbeitung des Unfallhergangs konnten wir dem Gericht darlegen, dass unser Mandant mit einem solch groben Fahrfehler des Gegners nicht rechnen musste.
Das Gericht gab uns recht: Der Spurwechsler trägt die alleinige Schuld.
Das Resultat: Die Versicherung wurde verurteilt, den Schaden in Höhe von 3.185,75 € plus Zinsen und Gerichtskosten zu zahlen. Ein weiterer Sieg für die Gerechtigkeit und das Vermögen unseres Mandanten.
So geht´s
In 3 einfachen Schritten zur Unfallregulierung
Sie melden Ihren Unfall einfach telefonisch oder digital über unser 24h verfügbares Online-Formular. Anschließend prüfen wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch ganz genau die Erfolgsaussichten Ihres Falles und zeigen Ihnen wie wir Ihnen helfen können.
Nach Erfassung aller Informationen koordinieren wir kostenlos alle weiteren Schritte für die Unfallregulierung mit dem Gutachter, der Werkstatt und der gegnerischen Versicherung. Sie erhalten regelmäßig Updates und müssen sich nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung herumschlagen.
Wir arbeiten digital, schnell und für Sie komplett kostenlos – aber nie umsonst! Denn mit uns erhalten Sie bis zu 30% mehr Schadensersatz. Wir wissen genau, was Ihnen zusteht. Die Anwaltskosten müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
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