Warum einen Anwalt beauftragen?
Professionelle Unterstützung
Unser Team verfügt über umfassende Kenntnisse im Verkehrsrecht und setzt Ihre Ansprüche zielgerichtet durch.
Effiziente Kommunikation
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Verhandlung mit Versicherungen und Unfallgegnern, um Ihnen Stress zu ersparen.
Maximale Entschädigung erhalten
Wenn Sie geschädigt sind, sorgen wir dafür, dass Sie die höchstmögliche Entschädigung fü Ihre Schäden und Unannehmlichkeiten erhalten.
Schnelle Schadenregulierung
Wir sorgen dafür, dass Ihre Schadensansprüche zügig bearbeitet und reguliert werden, damit Sie schnellstmöglich eine Entschädigung erhalten.
Warum Sie auf unsere Expertise vertrauen können
- Langjährige Erfahrung in der Schadensregulierung
- Individuelle und schnelle Unterstützung
- Netzwerk aus Gutachtern, Anwälten und Versicherungsprofis
- Persönliche und transparente Abwicklung
Mio. Unfälle pro Jahr
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Unfällen und deren Folgen.
Ja, bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
Sofort anhalten, Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Beweise sichern, die Polizei informieren und sodann den Anwalt kontaktieren.
Immer. Egal wie der Unfall passiert ist. So sind Sie sicher, dass Sie keine Informationen vergessen. Bei Personenschäden, großen Sachschäden oder wenn Streitigkeiten über den Unfallhergang sollten Sie auf eine polizeiliche Unfallaufnahme bestehen.
Ja, Unfälle sollten innerhalb von sieben Tagen Ihrer eigenen Versicherung gemeldet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Auch wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, empfiehlt es sich den Unfall rein vorsorglich zu melden.
In der Regel haftet der Auffahrende, es können jedoch Ausnahmen vorliegen.
Ja, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt und Sie darauf angewiesen sind, können Sie einen Mietwagen nutzen. Sie sollten aber unbedingt die Preise für Mietwagen vergleichen. Zu hohe Mietwagenkosten werden andernfalls vielleicht nicht erstattet.
Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners, aber leider nicht Ihre eigenen. Soloselbstständigen, bis zum großen Unternehmen mit mehreren hunderten Mitarbeitern. Welche Programme das genau sind, erarbeiten wir mit dir im Rahmen unserer Fördermittelanalyse.
Sie deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, auch bei selbstverschuldeten Unfällen.
Ja, bei Personenschäden können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen und wird individuell ermittelt. Nach dem Gesetz kann eine „billige Entschädigung in Geld“, also ein angemessenes Schmerzensgeld, gefordert werden. Was „billig bzw. angemessen“ bedeutet, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles.
Ein Gutachter bewertet den Schaden an Ihrem Fahrzeug, die Wertminderung und die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer; Nach einem Verkehrsunfall ist es immer ratsam, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Ein Laie kann nicht erkennen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist.
Ja, bei unverschuldeten Unfällen muss die gegnerische Versicherung die Kosten tragen.
In der Regel dauert es zwei bis sechs Wochen, kann sich aber bei komplizierten Fällen verzögern.
Eine Unfallmitteilung wird von den Unfallaufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt. U.a. werden der Unfallort, die Unfallzeit, die beteiligten Personen, die Kennzeichen und der Unfallhergang dokumentiert. Eine polizeiliche Unfallmitteilung hilft uns alle wichtigen Informationen für eine reibungslose Schadensregulierung zu erhalten.
Ansprüche umfassen u.a. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Es muss eine Abwägung der jeweiligen Schuld vorgenommen werden, um eine Haftungsquote zu bestimmen. Beide Fahrer können ihre Schäden dann nur anteilig unter Berücksichtigung der Schuldquote geltend machen.
Die Teilkasko greift bei Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Wildunfälle.
Nein, bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Der Nutzungsausfall wird pauschal berechnet und hängt von Fahrzeugklasse und Dauer der Reparatur ab.
Die Schuldfrage hängt vom Unfallhergang ab und wird anhand von Unfallberichten, Zeugenaussagen und Gutachten geklärt. Ein Anwalt kann helfen, die Schuldfrage zu Ihren Gunsten zu klären.
Bei einem unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie sollten sich den Gutachter selbst aussuchen.
Der Geschädigte kann einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Ein Anwalt kann bei der Auswahl und Beauftragung des Gutachters unterstützen.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
Nach der Unfallaufnahme durch die Polizei und der Dokumentation des Schadens (Fotos von der Stellung der Fahrzeuge nach dem Unfall) sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, der die Schuldfrage klärt und die Schadensregulierung übernimmt und Ihre Ansprüche durchsetzt.
Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei rufen, Schaden dokumentieren (Fotos von der Stellung der Fahrzeuge nach dem Unfall) und direkt einen Anwalt für eine schnelle und vollständige Schadensregulierung kontaktieren.
Nach der Schadensmeldung durch Ihren Anwalt prüft die Versicherung den Fall und setzt sich Ihrem Anwalt in Verbindung. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden und Sie auch das erhalten, was Ihnen zusteht.
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung nur bei selbst oder teilweise selbstverschuldetem Unfall. Andernfalls beauftragen Sie nur den Anwalt.
Rufen Sie die Polizei, um den Unfall offiziell aufnehmen zu lassen. Anschließend sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, um die Schadensregulierung zu klären.
Was Mandanten berichten
"Großartige Unterstützung, immer hilfsbereit und erreichbar."
So geht´s
In 3 Schritten Unfall reguliert
Im persönlichen Gespräch nehmen wir den Unfallschaden gemeinsam mit Ihnen auf, besprechen den genauen Hergang des Unfalls und klären die Schuldfrage. Wir beantworten Ihre Fragen und bereiten alles Notwendige für eine schnelle und effiziente Regulierung vor. Durch unsere Erfahrung stellen wir sicher, dass die wichtigen Informationen hier bei uns vorliegen und alle Ihre Fragen geklärt sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Wir übernehmen die zeitaufwendige und für Sie schwierige Kommunikation und Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Wir kennen die Argumente, um unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung zu widersprechen. Wir kümmern uns darum, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wir geben Ihnen Rechtssicherheit in allen Haftungsfragen und schätzen realistisch ein, welche Ansprüche – auch bei Unfallverletzungen – Ihne zustehen.
Wir arbeiten digital, schnell und für Sie komplett kostenlos – aber nie umsonst! Denn mit Anwalt erhalten Sie in der Regel deutlich höheren Schadensersatz als ohne anwaltliche Hilfe UND die gegnerische Versicherung muss darüber hinaus bei unverschuldeten Unfällen auch noch unsere gesamten Anwaltsgebühren bezahlen. Ihr Vorteil: Sie erhalten professionelle Unterstützung, wir klären alle Ihre Fragen und sorgen dafür, dass Ihre Schadensersatzansprüche schnell reguliert werden.
BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
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