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Compliance im Fuhrpark

Angesichts der Fülle der einschlägigen Gesetzte und Normen und der damit verbundenen Haftungsgefahren ist die Rechtsbefolgung und Einhaltung aller Regeln im Fuhrpark kein Selbstläufer und ohne eine geeignete Betriebsorganisation nicht zu bewerkstelligen. In einem Unternehmen mit Fuhrpark müssen daher Rahmenbedingungen und Prozesse geschaffen werden, die dafür sorgen, dass eine funktionierende Betriebsorganisation entsteht, die ein Höchstmaß an Sicherheit hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet.

 

Compliance im Fuhrpark – Was bedeutet das überhaupt?

Eine klare, einheitliche Definition des Begriffes „Compliance“ existiert nicht. Eine Google Suche liefert ungefähr 767.000.000 (!) Ergebnisse. Der Begriff Compliance steht kurz gesagt für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien, Standards und Anforderungen. Compliance ist die in der Verantwortung des Vorstands liegende Organisation der Einhaltung von Gesetzten im geschäftlichen Verkehr im eigenen Unternehmen.
 
Bei der Frage, welche gesetzlichen Regeln und welche internen Richtlinien denn überhaupt zu befolgen sind, kommt es ganz entscheidend auf den jeweiligen geschäftlichen Bereich an, in dem man tätig ist. So sind im Rahmen der Compliance – also der Einhaltung und Befolgung von Regeln – im Krankenhaus selbstverständlich ganz andere Standards und Normen einzuhalten als z.B. im Baugewerbe. Auch bei der Fuhrparkorganisation gibt es solche unterschiedlichen Anforderungen, denn nicht jeder Fuhrpark ist in allen Anforderungen gleich. So macht es einen Unterschied, ob nur Pkw´s als Dienstwagen zu betreuen sind, oder ob der Fuhrpark auch oder ausschließlich aus gewerblich genutzten Lkw´s besteht.
 
Compliance im Fuhrpark bedeutet im Ergebnis also die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Regeln rund um das Thema „Nutzung von Kraftfahrzeugen“. Darüber hinaus bedeutet Compliance im Fuhrpark aber auch die Überwachung und Einhaltung unternehmensinterner Richtlinien und Vorgaben.

 

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Angesichts der Fülle der einschlägigen Gesetzte und Normen und der damit verbundenen Haftungsgefahren ist die Rechtsbefolgung und Einhaltung aller Regeln im Fuhrpark kein Selbstläufer und ohne eine geeignete Betriebsorganisation nicht zu bewerkstelligen. In einem Unternehmen mit Fuhrpark müssen daher Rahmenbedingungen und Prozesse geschaffen werden, die dafür sorgen, dass eine funktionierende Betriebsorganisation entsteht, die ein Höchstmaß an Sicherheit hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet.
 
Ausgangspunkt der Problematik im Fuhrparkmanagement sind u.a. die §§ 9, 30, 130 OWiG, § 14 StGB sowie je nach Gesellschaftsform §§ 91,93 AktG, § 43 GmbHG, etc. Kommt es zu Compliance Verstößen, also Gesetzesverstößen, drohen dem Unternehmen, der Unternehmensleitung und bei wirksamer Delegation dem Fuhrparkleiter neben drastischen Bußgeldern u.U. auch die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sowie die Entziehung der eigenen Fahrerlaubnis.
 
Wichtig ist für die Geschäftsleitung eines Unternehmens, dass eine Betriebsorganisation implementiert wird, durch die Gesetzesverstöße möglichst verhindert werden. Hierzu zählen z.B. die Auswahl geeigneten Personals sowie die wirksame Delegation der Halterverantwortung.

 

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