Fahrverbote für Lkw
Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft.
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