Rechte für Reisende

 

Reise- und Tourismusrecht

Die Deutschen reisen sehr gerne und sehr viel sowohl im Inland, als auch ins Ausland. Am liebsten sind die Deutschen zu Gast in Europa. Beim Ranking der reisefreudigsten Nationen rangiert Deutschland weltweit hinter den USA und China auf dem dritten Platz. Mit ca. 55 Millionen Personen, die mindestens 5 Tage auf Reise waren, lag die Zahl der Urlaubsreisenden in Deutschland im Jahr 2018 so hoch, wie nie zuvor. Rund 70 Millionen Reisen wurden angetreten und hierfür mehr als 71 Milliarden Euro ausgegeben.

Aufgrund der hohen Anzahl von Reisenden und der jährlich geplanten und durchgeführten Reisen ist ein umfangreiches Regelwerk notwendig. Dieses Regelwerk ist das Reisevertragsrecht. Das Reiserecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Hotels, Reiseveranstaltern, Reisevermittlern und Fluggesellschaften.

Für Auseinandersetzungen sorgen besonders häufig Reisemängel, Flugverspätungen und damit verbundene Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung sowie Probleme mit der Reiserücktrittsversicherung.

 

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