Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar

Punkte in Flensburg

Sie sind geblitzt worden? Sie haben z.B. das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet? Oder Sie sind auf der Autobahn versehentlich zu dicht aufgefahren? Oder die Polizei ist der Meinung, Sie hätten die Ladung nicht richtig gesichert? Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Autofahrern und Berufskraftfahrern spezialisiert, denn die Folgen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein. Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht aber. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide.

 

Das Fahreignungsregister

Im Fahreignungsregister in Flensburg (FAER) werden insbesondere Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen und alle rechtskräftigen Entscheidungen in allen Bußgeldverfahren nach § 24 und § 24a StVG eingetragen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass der Regelsatz der Geldbuße für den jeweiligen Verkehrsverstoß 60,00 € oder mehr beträgt.

Eintragungen im FAER werden grundsätzlich nach Ablauf bestimmter Fristen wieder vollständig gelöscht. Die Frist beträgt bei Bußgeldsachen grundsätzlich 2 1/2 Jahre ab der Eintragung. Die Tilgungsfrist bei Entscheidungen wegen einer Straftat beträgt 5 Jahre. Bei Alkoholstraftaten gilt jedoch eine Besonderheit und Ausnahme: In solchen Fällen gilt generell eine 10-Jahresfrist.

 

Maßnahmen der Behörde

Erreicht ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Anzahl von Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg, ergreift die Fahrerlaubnisbehörde nach dem folgenden Schema die im Straßenverkehrsgesetz geregelten (gebührenpflichtigen) Maßnahmen:

1. Stufe bei Erreichen von 4-5 Punkten:
Schriftliche Ermahnung, Information über den Punktestand, Hinweis auf Fahreignungsseminar

2. Stufe bei Erreichen von 6-7 Punkten:
Schriftliche Verwarnung, Information über den Punktestand, Hinweis auf Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten

3. Stufe ab Erreichen von 8 Punkten:
Entzug der Fahrerlaubnis, Mindestens 6 Monate Sperrfrist, Neuerteilung (nach medizinisch-psychologischer-Untersuchung)

Wenn wir Sie in einem Bußgeld- oder Strafverfahren verteidigen, wird von uns standardmäßig Ihr Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg abgefragt. Wir können Sie also über Ihren aktuellen Punktestand informieren und nachsehen, wann Punkte verfallen und als nächstes gelöscht werden.

 

Verteidigen Sie sich gegen jeden Vorwurf

Egal, welches verkehrsrechtliche Problem Sie haben und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, unser erfahrenes Team und unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht finden gemeinsam mit Ihnen für Sie die bestmögliche Lösung. Bundesweit!

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Ihre Vorteile

Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile: