Soforthilfe beim Verkehrsunfall

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte | Notar

Verkehrsunfall? Wir stehen an Ihrer Seite!

Schnelle, professionelle Hilfe bei Unfallschäden, Schadensregulierung und rechtlicher Beratung – unkompliziert und effektiv.

Nach einem Unfall zählt schnelle und fachkundige Unterstützung

Ja, bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

Sofort anhalten, Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Beweise sichern, die Polizei informieren und sodann den Anwalt kontaktieren.

Immer. Egal wie der Unfall passiert ist. So sind Sie sicher, dass Sie keine Informationen vergessen. Bei Personenschäden, großen Sachschäden oder wenn Streitigkeiten über den Unfallhergang sollten Sie auf eine polizeiliche Unfallaufnahme bestehen.

Ja, Unfälle sollten innerhalb von sieben Tagen Ihrer eigenen Versicherung gemeldet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Auch wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, empfiehlt es sich den Unfall rein vorsorglich zu melden.

In der Regel haftet der Auffahrende, es können jedoch Ausnahmen vorliegen.

Ja, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt und Sie darauf angewiesen sind, können Sie einen Mietwagen nutzen. Sie sollten aber unbedingt die Preise für Mietwagen vergleichen. Zu hohe Mietwagenkosten werden andernfalls vielleicht nicht erstattet.

Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners, aber leider nicht Ihre eigenen. Soloselbstständigen, bis zum großen Unternehmen mit mehreren hunderten Mitarbeitern. Welche Programme das genau sind, erarbeiten wir mit dir im Rahmen unserer Fördermittelanalyse.

Sie deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, auch bei selbstverschuldeten Unfällen.

Ja, bei Personenschäden können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen und wird individuell ermittelt. Nach dem Gesetz kann eine „billige Entschädigung in Geld“, also ein angemessenes Schmerzensgeld, gefordert werden. Was „billig bzw. angemessen“ bedeutet, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles.

Ein Gutachter bewertet den Schaden an Ihrem Fahrzeug, die Wertminderung und die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer; Nach einem Verkehrsunfall ist es immer ratsam, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Ein Laie kann nicht erkennen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist.

Ja, bei unverschuldeten Unfällen muss die gegnerische Versicherung die Kosten tragen.

In der Regel dauert es zwei bis sechs Wochen, kann sich aber bei komplizierten Fällen verzögern.

Eine Unfallmitteilung wird von den Unfallaufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt. U.a. werden der Unfallort, die Unfallzeit, die beteiligten Personen, die Kennzeichen und der Unfallhergang dokumentiert. Eine polizeiliche Unfallmitteilung hilft uns alle wichtigen Informationen für eine reibungslose Schadensregulierung zu erhalten.

Ansprüche umfassen u.a. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Es muss eine Abwägung der jeweiligen Schuld vorgenommen werden, um eine Haftungsquote zu bestimmen. Beide Fahrer können ihre Schäden dann nur anteilig unter Berücksichtigung der Schuldquote geltend machen.

Warum Sie auf unsere Expertise vertrauen können

Ø Euro Schadensersatz
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Mio. Unfälle pro Jahr

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regulierte Unfälle
0 +
Stunden Reaktionszeit
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Zögern Sie nicht – je schneller Sie handeln, desto besser können wir Ihnen helfen.

Was Mandanten berichten

"Großartige Unterstützung, immer hilfsbereit und erreichbar."

5/5
Hr. Bister hat mich bereits 2x vertreten. Sehr kompetent, sehr schnelle und präzise Kommunikation! Hr. Bister versteht mit Versicherungen umzugehen. Alles in meinem Sinne erfolgreich und unkompliziert abgewickelt. Kann ich nur jedem wärmstens empfehlen!!!
Beate S.
5/5
Bister Brunke konnten mir sehr kompetent und pragmatisch helfen. Die Kommunikation war schnell und ich habe mich zu jeder Zeit gut betreut gefühlt.
Till Nikolaus P.
5/5
Perfekte Abwicklung eines unverschuldeten KFZ-Schadens ohne dass man sich groß mit der Materie befassen musste.
Markus S.

So geht´s: In 3 Schritten zur Unfallregulierung

1. Schaden melden

Im persönlichen Gespräch nehmen wir den Unfallschaden gemeinsam mit Ihnen auf, besprechen den genauen Hergang des Unfalls und klären die Schuldfrage. Wir beantworten Ihre Fragen und bereiten alles Notwendige für eine schnelle und effiziente Regulierung vor. Durch unsere Erfahrung stellen wir sicher, dass die wichtigen Informationen hier bei uns vorliegen und alle Ihre Fragen geklärt sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

2. Service genießen

Wir übernehmen die zeitaufwendige und für Sie schwierige Kommunikation und Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Wir kennen die Argumente, um unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung zu widersprechen. Wir kümmern uns darum, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wir geben Ihnen Rechtssicherheit in allen Haftungsfragen und schätzen realistisch ein, welche Ansprüche – auch bei Unfallverletzungen – Ihne zustehen.

3. Schaden reguliert. Alles geregelt.

Wir arbeiten digital, schnell und für Sie komplett kostenlos – aber nie umsonst! Denn mit Anwalt erhalten Sie in der Regel deutlich höheren Schadensersatz als ohne anwaltliche Hilfe UND die gegnerische Versicherung muss darüber hinaus bei unverschuldeten Unfällen auch noch unsere gesamten Anwaltsgebühren bezahlen. Ihr Vorteil: Sie erhalten professionelle Unterstützung, wir klären alle Ihre Fragen und sorgen dafür, dass Ihre Schadensersatzansprüche schnell reguliert werden.

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