Soforthilfe vom Fachanwalt

Fuhrparkrecht

In Deutschland gibt es rund 1,6 Millionen Firmenfuhrparks mit fast vier Millionen Fahrzeugen. In Firmen mit einem Bestand an Dienstwagen vom kleinen Familienunternehmen mit 3 Pkw´s bis hin zu größeren Unternehmen mit mehreren hundert Fahrzeugen (z.B. Speditionen, Taxiunternehmen, Pflegedienste, Leasingunternehmen, etc.) spielt die Organisation der Fahrzeuge eine wichtige Rolle. Häufig – aber auch nicht immer – werden die Kraftfahrzeuge, die teilweise von verschiedenen Fahrern genutzt werden, von einem professionellen Fuhrparkmanagement verwaltet.

 

Fuhrparkmanagement

Zu dem Aufgabengebiet eines Fuhrparkleiters gehört dabei das Verwalten, Planen, Steuern, Versichern und Kontrollieren der gesamten Fahrzeugflotte, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht. Fuhrparkmanager müssen sich aber auch in rechtlichen Dingen auskennen. Angesichts permanenter Änderungen und aktueller Rechtsprechungen ist es allerdings schwierig, immer den Überblick zu behalten.

Mit unserem speziell für die Bedürfnisse von Fuhrparkverantwortlichen entwickelten Angebot unterstützen wir Firmen und ihre Mitarbeiter in allen juristischen Fragen rund um die Halterverantwortung und Compliance im Fuhrpark und entlasten die Mitarbeiter im Fuhrpark im Bereich Regulierung und Abwicklung von Unfallschäden.

 

Wie wir Ihnen helfen können

Wir beraten und vertreten Unternehmen mit kleinen und großen Fahrzeugflotten je nach Bedarf rund um:

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Seminare für Fuhrparkleiter

Zum Thema Fuhrparkrecht halten wir bundesweit Seminare für Fuhrparkleiter (hier weiterlesen…).