Soforthilfe vom Fachwanwalt

Strategische Schadenregulierung

Als Geschäftsführer und Verantwortlicher einer Fahrzeugflotte, muss man sich mit dem Thema Unfallschäden an den Pool- und Geschäftsfahrzeugen aus dem Fuhrpark befassen. Denn bundesweit ereignet sich ca. alle 13 Sekunden ein Unfall. Die Frage nach einem Unfall lautet daher nicht nur, wie und wann das betroffene Fahrzeug möglichst schnell und kostengünstig wieder einsatzbereit und verfügbar sein kann, sondern insbesondere auch, wie die entstandenen Schäden ohne finanzielle Einbußen bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können.  

 

Ihr Partner bei Kfz-Unfällen

Ein gutes Flottenmanagement beinhaltet neben organisatorischen, technischen und kaufmännischen Fähigkeiten in großem Maße rechtliche Kompetenz. Vertrauen Sie daher in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihren Fuhrpark auf das Fachwissen unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht.

 

Wenn ein Fahrzeug aus Ihrem Fuhrpark in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, handeln Sie nicht auf eigene Faust – verschenken Sie kein Geld! Lassen Sie sich von Anfang an von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um vollen Schadensersatz zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne, schnell und unbürokratisch, auch bei kleineren Bagatell- und Blechschäden.

Soweit eines Ihrer Fahrzeuge unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, muss die Versicherung des schuldigen Unfallgegners auch die Anwaltskosten bezahlen.

 

Setzten Sie durch eine strategische Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei personelle Ressourcen in Ihrem Unternehmen frei, um sich auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren zu können und umgehen Sie so von vornherein Probleme bei der Geltendmachung und Abwicklung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Dies gilt umso mehr, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung eine ungewollte und zusätzliche Beanspruchung der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen darstellt. Nicht selten kommt es vor, dass das Fuhrparkmanagement im Unternehmen stiefmütterlich behandelt und von kaufmännischen Mitarbeitern einer bestimmten Unternehmensabteilung (wie z.B. Einkauf, Buchhaltung oder Versicherungsabteilung) mit übernommen und letztlich nebenher erledigt werden muss.

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Unsere Leistungen

 

Ihre Vorteile

Die strategische Unfallregulierung mit unserem Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihrem Unternehmen viele Vorteile:

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.